Transport- & Möbelservice
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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Transport- & Möbelservice Jörg Dietrich
1. Allgemeines
 
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für den Gütertransport durch de Transport- & Möbelservice Jörg Dietrich, nachfolgend Transportunternehmer genannt.
 
1.2. Die Güterbeförderung unterliegt dem Transportrecht im Handelsgesetzbuch (HGB) mit folgenden abweichenden Regelungen.
 
1.3. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Absenders (nachfolgend Auftraggeber) gelten nur, wenn sie schriftlich vom Transportunternehmer bestätigt werden.
 
2. Leistungen / Entgelte
 
2.1. Befördert werden alle Güter, die sich für die Beförderung mit Kraftfahrzeugen von 0 Tonnen bis 3,5 Tonnen zul. Gesamtgewicht eignen.
 
Ausgeschlossen von der Beförderung sind temperaturgeführte Güter, leicht verderbliche Lebensmittel und Tiere. Gefährliche Güter, die der Verordnung über die Beförderung von Gefahrgut auf der Straße - GGVS / ADR - unterliegen und die besonderer Kennzeichnungspflicht erfordern werden nicht befördert.
 
2.2. Vor der Annahme von Sendungen ist der Transportunternehmer nicht verpflichtet den Inhalt von Sendungen zu überprüfen.
 
2.3. Die Beförderung bei termingebundenen Direktfahrten erfolgt durch den Transportunternehmer. Der Transportunternehmer ist berechtigt Unterauftragnehmer einzusetzen. Auswahl des Transportweges und Transportart obliegt dem Transportunternehmer, es sei denn es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
 
2.4. Die Höhe des Entgeltes für die Beförderungsleistung richtet sich nach der individuellen Preisvereinbarung des Transportunternehmers mit dem Auftraggeber.
2.5. Die Zahlung der Rechnung erfolgt rein netto innerhalb 14 Tage.

3. Übernahme / Ablieferung / Frachtpapiere
 
3.1. Der Auftraggeber stellt das Beförderungsgut mit Frachtpapier oder Lieferschein bereit und stellt, wenn nötig entsprechende Ladehilfen.
 
3.2. Für die Be- und Entladung ist jeweils eine halbe Stunde an Zeit vorgesehen. Für längere Wartezeiten steht dem Transportunternehmer Standgeld zu.
  
3.3. Das Beförderungsgut wird dem Empfänger gegen Lieferschein (Unterschrift, Stempel, Datum und Uhrzeit) übergeben. Der Auftraggeber erhält mit der Rechnung diesen Zustellnachweis.
3.4. Paletten oder andere Ladehilfsmittel werden grundsätzlich nicht getauscht. Verlangt der Absender den Austausch, handelt es sich um einen zusätzlichen Auftrag mit gesonderter Vergütung.  

4. Haftung
 
4.1. Der Transportunternehmer haftet national nach HGB und international nach CMR.
 
4.2. Die Höchsthaftung nach HGB ist für Verlust, Teilverlust, Beschädigung oder Teilbeschädigung der Sendung auf einen Betrag von 8,33 SZR pro Kilogramm begrenzt. Eine höhere Haftung ist gesondert schriftlich zu vereinbaren.
 
4.3. Für Schäden und Lieferfristüberschreitungen aufgrund höherer Gewalt oder aus sonstigen, nicht im Verantwortungsbereich des Transportunternehmers liegenden Ursachen (z.B. Streiks, Aussperrungen, Verkehrsstau, Krieg, Unwetter usw.) besteht keine Haftung.
 
5. Internationale Transporte und Dokumente
   
5.1. Der Auftraggeber stellt alle zur Zollabfertigung erforderlichen Dokumente zur Verfügung und ist für deren Inhalt verantwortlich. Der Auftraggeber ist sich bewusst, dass unrichtig abgegebene Erklärungen zivil- und strafrechtliche Konsequenzen, einschließlich Beschlagnahme und Verkauf der Ware haben können.
 
6. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz des Transportunternehmers.
Stand: Juni 2018
Jörg Dietrich
Lindenweg 3, 04932 Röderland OT Haida
Mobil. 0170 3270104
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